Norm
WEG 1975 §24 Abs1Rechtssatz
Unzulässig ist das Beschränken der dem Wohnungseigentümer nach dem Gesetz zustehenden Nutzungsrechte oder Verfügungsrechte oder das Abdingen der ihm durch § 23 Abs 2 WEG eingeräumten Ansprüche, nicht aber das Stellen von sonstigen Bedingungen an die Einräumung von Wohnungseigentum.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0083385Dokumentnummer
JJR_19790131_OGH0002_0010OB00741_7800000_005