RS OGH 1979/1/31 10Os1/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.01.1979
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Norm

StGB §15 B3
StGB §201

Rechtssatz

Strafbarer Versuch des zweiaktigen Delikts des § 201 StGB, wenn den Ausführungshandlungen zum ersten Deliktsakt Handlungen, die unmittelbar der Ausführung des zweiten Deliktsakts dienten und in diese übergehen sollten, folgten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0090217

Dokumentnummer

JJR_19790131_OGH0002_0100OS00001_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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