Norm
EO §145Rechtssatz
Die Versteigerungsbedingungen legen jene Bedingungen fest, unter denen der Verkauf des Versteigerungsobjektes erfolgt. Sie entsprechen den Punkten eines Kaufvertrages bei der freiwilligen Veräußerung und legen den Inhalt des vom Gericht abzuschließenden publizistischen Verkaufsgeschäftes fest, denen sich der Ersteher gemäß § 194 Abs 3 EO unterwirft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0002793Dokumentnummer
JJR_19790131_OGH0002_0010OB00757_7800000_001