Norm
ASVG §332 ARechtssatz
Die Legalzession zugunsten des Sozialversicherungsträgers verfolgt auch den Zweck, den Schädiger tatsächlich zur Tragung des Schadens heranzuziehen. Dem Schädiger soll die Sozialversicherung des Geschädigten nicht wie eine Haftpflichtversicherung zugute kommen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0085230Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.07.2022