RS OGH 1979/2/1 12Os185/78, 10Os120/79, 12Os11/84, 13Os52/10m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.02.1979
beobachten
merken

Norm

StGB §127 A

Rechtssatz

Ohne Erfüllung der Voraussetzungen eines Schecks (Art 1, 2 und 13 SchG; insbesondere der Ausstellerunterschrift) liegt mangels Tauschwert und mangels Wertträgereigenschaft kein taugliches Diebstahlsobjekt vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0093610

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten