Norm
AKHB Art8 Abs1 Z1Rechtssatz
Nur leicht fahrlässige Verletzung der Anzeigepflicht nach Art 8 Abs 1 Z 1 AKHB durch einen Versicherungsnehmer, der sich auf die Erklärung des Krankenpflegers nach dem Unfall verläßt, sein Krankenhaus werde die nächste Sicherheitsdienststelle vom Unfall verständigen und er werde daher eine Vorladung von der Gendarmerie erhalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0080888Dokumentnummer
JJR_19790201_OGH0002_0070OB00069_7800000_002