Norm
StGB §105 A1Rechtssatz
Eine Relevanz der Leistung ist nicht notwendig, wohl aber muß sie von einigem Gewicht sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0093316Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.03.2015