RS OGH 1979/2/15 8Ob242/78

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Veröffentlicht am 15.02.1979
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Norm

ABGB §1311 IIb
KFG idF KFGNov 1971 und 1974 §106 Abs1 Satz3

Rechtssatz

§ 106 Abs 1 Satz 3 KFG idF der KFG Nov 1971 und 1974 ist eine spezifische Schutzvorschrift im Sinne des § 1311 ABGB mit der für Kinder unter zwölf Jahren im Hinblick auf die Unmöglichkeit, sie durch geeignete Vorrichtungen zu schützen, und deren geringere Fähigkeit, sich selbst zu schützen, die höhere Gefährdung auf den Vordersitzen eines Fahrzeuges hintangehalten werden soll.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0030754

Dokumentnummer

JJR_19790215_OGH0002_0080OB00242_7800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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