Norm
AngG §26 Z4 III4aRechtssatz
War der sich beleidigt fühlende Angestellte über die Stellung des Vorgesetzten als "Dienstgeber" im Sinne § 27 Z 4 AngG durch keinen vom Dienstgeber geschaffenen oder wenigstens geduldeten "äußeren Tatbestand" gerechtfertigt im Irrtum, geht dies zu Lasten des Austretenden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Ende, Beendigung, vorzeitige Auflösung, Austritt, erhebliche Ehrverletzung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Beleidigung, Anschein, wichtiger Grund, ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0028950Dokumentnummer
JJR_19790220_OGH0002_0040OB00101_7800000_001