RS OGH 1979/2/20 4Ob101/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.1979
beobachten
merken

Norm

AngG §26 Z4 III4a

Rechtssatz

War der sich beleidigt fühlende Angestellte über die Stellung des Vorgesetzten als "Dienstgeber" im Sinne § 27 Z 4 AngG durch keinen vom Dienstgeber geschaffenen oder wenigstens geduldeten "äußeren Tatbestand" gerechtfertigt im Irrtum, geht dies zu Lasten des Austretenden.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 101/78
    Entscheidungstext OGH 20.02.1979 4 Ob 101/78
    Veröff: Arb 9764 = IndS 1980,1203

Schlagworte

SW: Ende, Beendigung, vorzeitige Auflösung, Austritt, erhebliche Ehrverletzung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Beleidigung, Anschein, wichtiger Grund, Arbeitgeber

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0028950

Dokumentnummer

JJR_19790220_OGH0002_0040OB00101_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten