Norm
StGB §198Rechtssatz
"Gröblichkeit" ist auf das Zeitmoment abgestellt, jedoch ohne Schematismus. Daneben sind auch Leistungsfähigkeit als Unrechtselement und in subjektiver Beziehung Zumutbarkeit von Belang.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0095102Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.05.2010