Norm
ABGB §37 ARechtssatz
Unterscheidung Forderungsstatut - Zessionsstatut: Nur bezüglich der Voraussetzungen und des Inhaltes der Legalzession wozu auch der Zeitpunkt ihres Eintritts zählt, ist jenes Recht anzuwenden, das im Geltungsgebiet des Forderungsüberganges gilt. Auf das der Abrechnung zugrundeliegende Kausalverhältnis,also Grund und Umfang aber auch Verjährung des durch Legalzession übergegangenen Anspruchs, ist das Recht des Deliktsortes anzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0045260Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.03.2019