Norm
EO §8 ARechtssatz
Die Bewilligung einer Exekution nach § 350 EO auf Grund eines Zug-um-Zug-Titels ist vor Erbringung der Gegenleistung ausgeschlossen; diese muß nicht bloß behauptet, sondern durch eine dem § 7 Abs 2 EO entsprechende Urkunde nachgewiesen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0000267Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.01.2019