RS OGH 1979/2/28 6Ob772/78

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Veröffentlicht am 28.02.1979
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Norm

ABGB §986 A
ABGB §986 B9
ABGB §986 F

Rechtssatz

Wenn der öffentlich - rechtliche Dienstgeber zu erkennen gibt, daß wegen geänderter Lebenshaltungskosten eine Anpassung der Beamtenbezüge notwendig ist, diese aber anstatt durch Gewährung von Teuerungszulagen auf andere Weise bewirkt, besteht das Bedürfnis, anstelle der unanwendbaren Vergleichsgröße (Prozentsatz der Teuerungszulage) eine entsprechende andere Vergleichsgröße anzuwenden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0019222

Dokumentnummer

JJR_19790228_OGH0002_0060OB00772_7800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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