RS OGH 1979/2/28 6Ob1/79, 6Ob5/94, 6Ob41/06g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.02.1979
beobachten
merken

Norm

HGB §18 Abs2

Rechtssatz

Die Täuschungsfähigkeit durch den Firmenkern ist ua auch dann gegeben, wenn er den Gegenstand des Unternehmens unrichtig bezeichnet oder sonstwie irreführend gestaltet ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0061364

Dokumentnummer

JJR_19790228_OGH0002_0060OB00001_7900000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten