Norm
EheG §55 Abs1 b2Rechtssatz
Fallweiser Geschlechtsverkehr besagt über die Intensität der Beziehungen nicht gar viel und schließt daher die Unheilbarkeit einer Ehezerrüttung nicht aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0057167Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.10.2021