Norm
ABGB §1037Rechtssatz
Entstehen dem Haftpflichtversicherer bei einem kranken Versicherungsverhältnis bei der Regulierung der Schadenersatzverpflichtung des Versicherten gegenüber dem geschädigten Dritten Kosten, so handelt er in der Absicht, ein Geschäft für den Versicherten zu besorgen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0019783Dokumentnummer
JJR_19790301_OGH0002_0070OB00539_7900000_001