RS OGH 1979/3/1 7Ob664/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.03.1979
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Norm

AußStrG §2 Abs1 A
AußStrG §9 Abs1 N
BStG §20 Abs2 und 5
EisbEG §25 Abs4

Rechtssatz

Daß der Enteignete eine Erhöhung der für ihn selbst bestimmten Entschädigung begehrt, hindert nicht den Zuspruch dieser Erhöhung im Sinn des § 5 EisbEG zur Abgeltung von Nachteilen eines Bestandnehmers.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0005769

Dokumentnummer

JJR_19790301_OGH0002_0070OB00664_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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