RS OGH 1979/3/1 13Os193/78

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Veröffentlicht am 01.03.1979
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Norm

StPO §39 A

Rechtssatz

Die Bestellung eines Parteienvertreters (hier: der gemäß § 41 Abs 2 StPO bestellte Verteidiger zum Privatanklagevertreter) kann auch stillschweigend erfolgen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0097267

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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