RS OGH 1979/3/13 4Ob1/79, 9ObA79/98b, 8ObA53/03g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.03.1979
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Norm

DHG §4 Abs2

Rechtssatz

"Auf Grund eines Urteils" gemäß § 4 Abs 2 DHG setzt voraus, daß die Zahlungspflicht durch ein Urteil auferlegt wurde; daher bewirkt eine Leistung auf Grund eines außergerichtlichen Vergleiches aus Anlaß und im Zuge des Schadenersatzprozesses den Verlust des Rückgriffsrechtes.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 1/79
    Entscheidungstext OGH 13.03.1979 4 Ob 1/79
    Veröff: ZAS 1979,219 (mit Anmerkung vom Reischauer) = DRdA 1980/154 (Dirschmied, 114)
  • 9 ObA 79/98b
    Entscheidungstext OGH 01.04.1998 9 ObA 79/98b
    Auch; Beisatz: Ebenso wurde die Unterwerfung des Arbeitgebers unter eine vom geschädigten Vertragspartner geltend gemachte Aufrechung als freiwillige Zahlung gewertet, für deren Regreß es der Zustimmung des betroffenen Dienstnehmers bedurft hätte. (T1); Beisatz: Hier: Der Abschluß eines gerichtlichen Vergleiches in einem Verfahren, in dem der Dienstnehmer nicht beigezogen war, ist eine freiwillige Zahlung. (T2)
  • 8 ObA 53/03g
    Entscheidungstext OGH 12.06.2003 8 ObA 53/03g

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0054490

Dokumentnummer

JJR_19790313_OGH0002_0040OB00001_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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