RS OGH 1979/3/13 4Ob23/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.03.1979
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Norm

ArbGerG §23
ArbGerG §25 A
ArbGerG §25 C
ZPO §464 I
ZPO §505 Abs1

Rechtssatz

Hat der Beklagte es unterlassen, in seiner Berufung schon vor Zustellung der angefochtenen Entscheidung außer der angeblichen Nichtigkeit auch andere Berufungsgründe geltend zu machen und auszuführen, so kann er das versäumte Vorbringen auch nach späterer Entscheidungszustellung nicht mehr nachholen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 23/79
    Entscheidungstext OGH 13.03.1979 4 Ob 23/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0041713

Dokumentnummer

JJR_19790313_OGH0002_0040OB00023_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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