Norm
DHG §4 Abs2Rechtssatz
Leistet der Dienstgeber freiwillig und ohne Einverständnis des Dienstnehmers, so besteht auch dann kein Rückgriffsanspruch gegen den schuldtragenden Dienstnehmer, wenn nachträglich ein rechtskräftiges Urteil gegen den Dienstgeber ergeht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0054996Dokumentnummer
JJR_19790313_OGH0002_0040OB00001_7900000_002