Norm
ABGB §1444 DbRechtssatz
Ein nur auf Vertrag beruhender Angestelltenstatus kann durch nachträgliche Vereinbarung wieder geändert und die dem Gesetz entsprechende Qualifikation als Arbeiter wieder hergestellt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Fall seiner Nichtzustimmung - unter Wahrung der Rechte nach dem AngG - gekündigt hätte.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ex contractu, Änderung, Abänderung, Kündigung, Androhung, Drohung, Verzicht, EntsagungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0027884Dokumentnummer
JJR_19790313_OGH0002_0040OB00110_7800000_001