Norm
AO §10Rechtssatz
Der Anfechtungstatbestand gemäß § 31 Abs 1 Z 2 KO hinsichtlich des Falles nach § 10 AO ist nur dann gegeben, wenn dem Gläubiger bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, daß das Vermögen des Schuldners nicht einmal ausreichte, um die Masseforderungen bzw die bevorrechteten Gläubiger (erste und zweite Klasse im Konkurs) zu befriedigen (SZ 9/313, SZ 9/262).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0051750Dokumentnummer
JJR_19790314_OGH0002_0010OB00546_7900000_001