Norm
ABGB §1404Rechtssatz
Der Schuldner kann den Schuldübernehmer, der die bereits fällige Schuld dem Gläubiger nicht bezahlt, sodass der Schuldner selbst Gefahr läuft, von diesem in Anspruch genommen zu werden, auf Befreiung klagen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0033012Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.10.2016