Norm
ABGB §469Rechtssatz
Eine fremde Schuld kann mit einer eigenen Gegenforderung nicht aufgerechnet werden. Daher tritt keine Tilgung durch Aufrechnung einer Hypothekarschuld ein, wenn der persönlich haftende Schuldner dem ausschließlich sachenrechtlich für eine fremde Schuld haftenden Besteller der Hypothek eine Forderung gegen den Hypothekar zur Aufrechnung abtritt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0011468Dokumentnummer
JJR_19790320_OGH0002_0050OB00779_7800000_001