RS OGH 1979/3/20 5Ob779/78, 10ObS233/02s

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Veröffentlicht am 20.03.1979
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Norm

ABGB §469
ABGB §1438 Ac

Rechtssatz

Eine fremde Schuld kann mit einer eigenen Gegenforderung nicht aufgerechnet werden. Daher tritt keine Tilgung durch Aufrechnung einer Hypothekarschuld ein, wenn der persönlich haftende Schuldner dem ausschließlich sachenrechtlich für eine fremde Schuld haftenden Besteller der Hypothek eine Forderung gegen den Hypothekar zur Aufrechnung abtritt.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 779/78
    Entscheidungstext OGH 20.03.1979 5 Ob 779/78
  • 10 ObS 233/02s
    Entscheidungstext OGH 10.12.2002 10 ObS 233/02s
    Vgl auch; nur: Eine fremde Schuld kann mit einer eigenen Gegenforderung nicht aufgerechnet werden. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0011468

Dokumentnummer

JJR_19790320_OGH0002_0050OB00779_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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