Norm
ABGB §302 ARechtssatz
Die Eigentumsübertragung an einem Unternehmen ist nicht einheitlich, sondern nur nach den für seine Bestandteile angeordneten Übergangsformen vollziehbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0009999Zuletzt aktualisiert am
14.04.2009