Norm
ABGB §140 AaRechtssatz
Für gesetzliche Unterhaltsansprüche, die für die Zeit vor der Konkurseröffnung Konkursforderung sind, und deren Geltendmachung für die Zeit nach der Konkurseröffnung der Bestimmung des § 1 Abs 3 KO unterliegt, können an konkursfreien Sachen des Gemeinschuldners auch während des Konkurses richterliche Pfandrechte und Befriedigungsrechte begründet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0037165Dokumentnummer
JJR_19790321_OGH0002_0030OB00029_7900000_001