Norm
1.DVEheG §81Rechtssatz
Stirbt eine Partei während des Revisionsverfahrens, bleibt eine rechtmäßig begründete funktionelle Zuständigkeit des Revisionsgerichtes zur Entscheidung über den Verfahrenskostenersatz aufrecht, das Rechtsmittel wird nicht - wegen gesetzlicher Einschränkung des Verfahrens auf den Kostenpunkt - nachträglich unzulässig (ausdrücklichen Ablehnung der gegenteiligen Entscheidung 3 Ob 535/77).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0041692Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.02.2012