RS OGH 1979/3/21 6Ob554/79

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Veröffentlicht am 21.03.1979
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Norm

EO §390 III
EO §390 IVA
EO §391 IIA
EO §391 VA

Rechtssatz

Ist der Anspruch der gefährdeten Partei auf Eigentumsübertragung durch die Verweigerung der Genehmigung seitens der Grundverkehrsbehörde im bisherigen Verfahren nach Erschöpfung des ordentlichen Rechtszuges nicht mehr voll bescheinigt, ist die Verlängerung (bis zur Entscheidung durch den VwGH) nur gegen Sicherheitsleistung zu bewilligen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0005554

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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