Norm
EO §390 IIIRechtssatz
Ist der Anspruch der gefährdeten Partei auf Eigentumsübertragung durch die Verweigerung der Genehmigung seitens der Grundverkehrsbehörde im bisherigen Verfahren nach Erschöpfung des ordentlichen Rechtszuges nicht mehr voll bescheinigt, ist die Verlängerung (bis zur Entscheidung durch den VwGH) nur gegen Sicherheitsleistung zu bewilligen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0005554Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.10.2015