RS OGH 1979/3/27 4Ob581/78, 4Ob353/80 (4Ob354/80)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.03.1979
beobachten
merken

Norm

HGB §17
ZPO §1 Ae5
ZPO §235 B

Rechtssatz

Ob sich ein Kaufmann im Prozeß zu Recht einer bestimmten Firma bedient betrifft weder die Parteifähigkeit noch die Sachlegitimation, sondern ist ausschließlich eine Frage der richtigen Parteienbezeichnung. Nicht die Firma - als bloßer Handelsname des Kaufmanns (§ 17 HGB) - ist Prozeßpartei, sondern der Kaufmann selbst.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0035306

Dokumentnummer

JJR_19790327_OGH0002_0040OB00581_7800000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten