RS OGH 1979/3/27 11Os35/79

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Veröffentlicht am 27.03.1979
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Norm

StPO §282 Aa
StPO §285b Abs2

Rechtssatz

Das im § 285 b Abs 2 StPO vorgesehene Beschwerderecht gegen einen gemäß dem § 285 a StPO gefaßten Beschluß steht einem Angehörigen des Angeklagten nur dann zu, wenn eine von ihm gemäß dem § 282 StPO zugunsten einer fort bezeichneten Person ergriffene Nichtigkeitsbeschwerde zurückgewiesen worden ist. (in diesem Sinne auch Bertel, Grundriß 191).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0099876

Dokumentnummer

JJR_19790327_OGH0002_0110OS00035_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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