Norm
ABGB §1325 E1Rechtssatz
Der Kläger hat darzulegen, dass eine zeitliche Begrenzung des Schmerzengeldes oder die Geltendmachung bloß eines Teilbetrages aus besonderen Gründen zulässig ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0031051Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.06.2019