RS OGH 1979/3/30 1Ob8/79, 2Ob114/03h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.03.1979
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Norm

ABGB §1041 A1
ABGB §1042 A

Rechtssatz

Der Unterschied zwischen Ansprüchen nach §§ 1041 und 1042 ABGB liegt darin, daß im ersteren Fall dem Bereicherten ein weiterer Vermögenswert zufließt, wogegen im letzteren Fall ihm die Erfüllung einer Verbindlichkeit abgenommen wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0019884

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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