Norm
StPO §296Rechtssatz
Sinngemäße Anwendung dieser Gesetzesstellen in Verbindung mit § 294 Abs 4 StPO bei Entscheidung des OGH über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Anmeldung sowohl der Nichtigkeitsbeschwerde als auch der Berufung, wenn die Nichtigkeitsbeschwerde schon vom Erstgericht rechtskräftig zurückgewiesen worden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0100470Dokumentnummer
JJR_19790402_OGH0002_0090OS00040_7900000_001