RS OGH 1979/4/3 5Ob549/79, 5Ob290/00h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.04.1979
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Norm

ABGB §1393 Ca
ABGB §1393 Cb
ABGB §1393 Ce
MG §19 Abs2 Z10 C

Rechtssatz

Bringt der Mieter sein im Mietobjekt betriebenes Unternehmen in eine Kapitalgesellschaft ein, die das Unternehmen weiterführt, entsteht ebenso ein gespaltenes Mietverhältnis wie wenn der Mieter sein im Mietobjekt betriebenes Unternehmen an einen Dritten veräußert, sofern der Vermieter nicht einer zwischen Mieter und Kapitalgesellschaft bzw Drittem vereinbarten Mietrechtsabtretung zustimmt.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 549/79
    Entscheidungstext OGH 03.04.1979 5 Ob 549/79
  • 5 Ob 290/00h
    Entscheidungstext OGH 21.11.2000 5 Ob 290/00h
    Auch; nur: Bringt der Mieter sein im Mietobjekt betriebenes Unternehmen in eine Kapitalgesellschaft ein, die das Unternehmen weiterführt, entsteht ein gespaltenes Mietverhältnis. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0032752

Dokumentnummer

JJR_19790403_OGH0002_0050OB00549_7900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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