Norm
StGB §85 CRechtssatz
Ob ein Leiden schwer ist, hängt von der in einer Gesamtschau zu würdigenden Erheblichkeit und Wichtigkeit der Gesundheitsschädigung ab. Eine für immer oder doch für lange Zeit bestehende schwere Gesundheitsschädigung als (Dauerfolge) Folge einer Körperverletzung entspricht dem schweren Leiden im Sinne des § 85 Z 3 StGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0092696Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.08.2013