Norm
ABGB §1478Rechtssatz
Die Verjährungsfrist beginnt in Ansehung des Anspruches der gesetzlichen Erben auf Anfechtung des Testamentes gegenüber der Testamentserbin nicht vor Zustellung des letztinstanzlichen Beschlusses über die abhandlungsgerichtliche Zuteilung der Klägerrolle für den Erbrechtsstreit zu laufen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0034312Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.01.2021