Norm
ABGB §551Rechtssatz
Die für die vertragliche Wiederherstellung der unbeschränkten Testierfreiheit ( durch Verzicht auf die Rechte des Vertragserben ) obwalten andere Überlegungen über die Notwendigkeit einer Formgebundenheit als für die rechtsgeschäftliche Begründung einer derartigen Beschränkung ( durch Erbvertrag ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0012326Dokumentnummer
JJR_19790404_OGH0002_0060OB00766_7800000_001