Norm
ZPO §519 Z2 CRechtssatz
Im Bestandverfahren kommt es einer Zurückweisung der Klage gleich, wenn durch berufungsgerichtlichen Beschluss das Verfahren in einen Stand vor die wirksame Erhebung von Einwendungen zurückversetzt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0043824Dokumentnummer
JJR_19790411_OGH0002_0060OB00568_7900000_002