RS OGH 1979/4/18 10Os42/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.04.1979
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Norm

JGG 1961 §39 Abs5

Rechtssatz

Ladung des gewählten Verteidigers zum Gerichtstag mit dem Hinweis, daß "kraft Gesetzes (§ 39 Abs 5 JGG) weiterhin die Rechte des gesetzlichen Vertreters zustehen" (Hier: die Mutter konnte, als der Tat mitverdächtigt, dem Jugendlichen nicht beistehen).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0088735

Dokumentnummer

JJR_19790418_OGH0002_0100OS00042_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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