Norm
VersVG §62Rechtssatz
Der Inhalt der Rettungspflicht und Schadenminderungspflicht bestimmt sich danach, wie sich der Versicherungsnehmer verständigerweise verhalten hätte, wenn er nicht versichert gewesen wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0080439Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.03.2021