Norm
VersVG §16Rechtssatz
Entschuldbare Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer, dem vom Agenten über die Pflicht zur Beantwortung der Fragen unrichtig informiert und dadurch veranlaßt wird, diese anders als ursprünglich gewollt vorzunehmen (zB Auskunft, daß der Versicherer auf die Beantwortung von Gesundheitsfragen keinen Wert lege).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0080709Dokumentnummer
JJR_19790419_OGH0002_0070OB00020_7900000_004