Norm
ABGB §353Rechtssatz
Das Eigentumsrecht ist ein absolutes, von der Rechtsordnung gegen Angriffe Dritter geschütztes Recht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0010350Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.02.2018