Norm
ABGB §863 KRechtssatz
An die Annahme eines schlüssigen Verzichtes auf ein SV-Verfahren ist ein strenger Maßstab anzulegen. Er ist erfüllt, wenn die Parteien sich auf ein gleichwertiges Verfahren einigen, etwa auf einen oder mehrere SV, deren Gutachten verbindlich sein soll.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0014570Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.08.2010