Norm
ABGB §1063 A1Rechtssatz
Im Falle einer Beschädigung oder des Verlustes einer unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache sind der Vorbehaltskäufer im Hinblick auf sein absolutes Anwartschaftsrecht und der Vorbehaltsverkäufer unmittelbar Geschädigte und daher zur Erhebung von Schadenersatzansprüchen gegen den Schädiger berechtigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0020473Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.08.2010