Norm
ABGB §1168aRechtssatz
Auf eine möglicherweise unzweckmäßige, den bestimmungsgemäßen Gebrauch der anzuschließenden Geräte aber nicht beeinträchtigende Gestaltung braucht der Unternehmer den diesbezüglich ohnehin fachkundig beratenen Besteller nicht besonders hinzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0022194Dokumentnummer
JJR_19790424_OGH0002_0050OB00521_7900000_004