Norm
ABGB §859Rechtssatz
Mit jedem Vertrag sind auch ohne besondere Vereinbarung vertragliche Nebenpflichten insb in der Richtung verbunden, den Partner nicht durch die Erfüllungshandlungen in seinen geschützten Rechtsgütern zu schädigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0013922Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.07.2019