Norm
ASVG §176 Abs1 Z6Rechtssatz
Ob die geleistete Tätigkeit dem Unternehmer dienlich war, kann nicht aus einer nachträglichen Betrachtungsweise heraus beurteilt werden. Vielmehr muss aus dem Zweck der geleisteten Tätigkeit erschlossen werden, ob sie dem Unternehmen nützlich sein konnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0084241Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.04.2013