Norm
ASVG §333 Abs4Rechtssatz
Der Aufseher im Betrieb bei einer Zwei-Mann-Partie ist derjenige, der auch nur bezüglich einer bestimmten, ihm aufgetragenen Arbeit entscheidungsbefugt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0085612Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.06.2015