Norm
ABGB §879 BIIgRechtssatz
Die Verschiebung des Gefahrenrisikos auf den Leasingnehmer ähnlich wie auf einen Käufer und die sich daraus ergebende grundsätzliche Unkündbarkeit des Leasingvertrages durch den Leasingnehmer sind Wesensmerkmale des Leasingsvertrages und an sich nicht sittenwidrig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0016625Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.04.2018